Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Was Vermieter in der Selbstauskunft fragen dürfen, was nicht und was die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz dazu sagt.
Von René Fürstenberg · Stand:
Vermieter wollen vor der Vermietung wissen, mit wem sie es zu tun haben. Das ist verständlich, denn ein Mietverhältnis läuft oft viele Jahre. Trotzdem dürfen sie nicht alles fragen. Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Erlaubt ist, was für die Entscheidung über das Mietverhältnis erforderlich ist. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern haben dazu in einer gemeinsamen Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) beschrieben, welche Angaben Vermieter wann erheben dürfen.
Diese Fragen sind in der Regel zulässig
- Name und Kontaktdaten, damit der Vermieter dich erreichen kann.
- Anzahl der Personen, die einziehen, einschließlich Kindern.
- Beruf und Arbeitgeber sowie die Frage, ob das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.
- Nettoeinkommen, um einzuschätzen, ob die Miete tragbar ist.
- Mietrückstände, Räumungsklagen und Insolvenzverfahren aus den vergangenen Jahren.
- Haustiere, jedenfalls solche, deren Haltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, etwa Hunde.
- Wohnberechtigungsschein, wenn die Wohnung öffentlich gefördert ist.
Diese Fragen sind in der Regel unzulässig
- Religion, Weltanschauung und politische Einstellung
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- ethnische Herkunft
- Schwangerschaft, Kinderwunsch und Familienplanung
- Gesundheit, Krankheiten und Behinderungen
- sexuelle Orientierung
- Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren, sofern sie keinen Bezug zum Mietverhältnis haben
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
- Hobbys, Freizeitverhalten und Musikinstrumente, soweit sie für die Wohnung keine Rolle spielen
Ob eine Frage im Einzelfall zulässig ist, hängt immer von den Umständen ab. Die Listen geben die verbreitete Einschätzung wieder, ersetzen aber keine Prüfung im Einzelfall.
Es kommt auf den Zeitpunkt an
Die Orientierungshilfe der DSK betont, dass nicht jede Angabe schon beim ersten Kontakt nötig ist. Sinngemäß empfiehlt sie ein gestuftes Vorgehen:
- Vor der Besichtigung: Für einen Besichtigungstermin reichen Name und Kontaktdaten. Bei geförderten Wohnungen kann der Vermieter nach dem Wohnberechtigungsschein fragen.
- Nach der Besichtigung: Wenn du die Wohnung mieten möchtest, darf der Vermieter die Angaben erfragen, die er für seine Auswahl braucht, etwa zu Haushalt, Beruf und Einkommen.
- Vor Vertragsabschluss: Belege wie Einkommensnachweise oder eine Bonitätsauskunft sollte er erst verlangen, wenn er sich für dich entschieden hat und den Vertrag mit dir schließen will.
- Nach Vertragsabschluss: Erst jetzt werden Angaben wie die Bankverbindung für die Mietzahlung gebraucht.
Den vollständigen Text findest du auf der Website der Datenschutzkonferenz unter den Orientierungshilfen.
Was passiert, wenn ich nicht oder falsch antworte?
Bei zulässigen Fragen solltest du ehrlich antworten. Wer etwa Mietschulden verschweigt oder ein zu hohes Einkommen angibt, riskiert, dass der Vermieter den Mietvertrag später wegen arglistiger Täuschung anficht oder kündigt.
Bei unzulässigen Fragen musst du nicht antworten. Lass das Feld frei oder sprich den Vermieter darauf an. Nach verbreiteter Auffassung darf dir eine unwahre Antwort auf eine unzulässige Frage nicht zum Nachteil werden. Ob das im Einzelfall gilt, klärt im Zweifel ein Mieterverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Deine Rechte als Mietinteressent
- Information: Der Vermieter muss dir sagen, wofür er deine Daten verwendet und wie lange er sie speichert (Art. 13 DSGVO).
- Auskunft und Löschung: Du kannst Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Bekommst du die Wohnung nicht, dürfen deine Unterlagen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden.
- Beschwerde: Hältst du eine Datenerhebung für unzulässig, kannst du dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes wenden.
Bei Mieterselbstauskunft.info fragen wir nur Angaben ab, die für eine Wohnungsbewerbung üblich sind. Welche das sind, zeigt der Ratgeber Mieterselbstauskunft: Vorlage und Muster. Deine Bewerbung wird beim Vermieter nach drei Monaten automatisch gelöscht, deine Selbstauskunft bleibt in deinem Konto für die nächste Bewerbung.