Mieterselbstauskunft: Vorlage und Muster – was hineingehört
Welche Angaben in eine Mieterselbstauskunft gehören, welche nicht und wie du sie schnell und vollständig ausfüllst.
Von René Fürstenberg · Stand:
Wer sich um eine Wohnung bewirbt, wird fast immer um eine Mieterselbstauskunft gebeten. Das ist ein Fragebogen, mit dem der Vermieter einschätzen möchte, ob du die Miete dauerhaft zahlen kannst und wer mit dir einzieht. Eine offizielle Vorlage gibt es nicht. Welche Angaben typischerweise hineingehören und welche nicht, erfährst du hier.
Was in eine Mieterselbstauskunft gehört
Die meisten Vorlagen fragen dieselben Punkte ab. Rechne mit diesen Angaben – für dich und für jede weitere erwachsene Person, die mit einzieht:
- Persönliche Angaben: Vor- und Nachname, aktuelle Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Haushalt: Wie viele Personen ziehen ein, davon wie viele Kinder? Werden Haustiere gehalten, die über Kleintiere hinausgehen, etwa ein Hund oder eine Katze?
- Beruf und Arbeitgeber: ausgeübter Beruf, Arbeitgeber und seit wann du dort beschäftigt bist. Oft auch, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder gekündigt ist.
- Einkommen: monatliches Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen, Studierenden oder im Ruhestand die entsprechende Einkommensquelle.
- Bisheriges Mietverhältnis: Name und Kontakt des aktuellen Vermieters, manchmal der Grund für den Umzug.
- Finanzielle Verhältnisse: Gibt es Mietrückstände, eine laufende Räumungsklage, ein Insolvenzverfahren oder eine abgegebene Vermögensauskunft?
- Gewerbliche Nutzung: Soll die Wohnung auch beruflich genutzt werden?
Am Ende steht meist eine Erklärung, dass deine Angaben vollständig und richtig sind, und ein Hinweis, wofür der Vermieter die Daten verwendet.
Was nicht in die Selbstauskunft gehört
Vermieter dürfen nur fragen, was für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich erforderlich ist. Das ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fragen zu diesen Themen haben in einer Selbstauskunft in der Regel nichts zu suchen:
- Religion, Weltanschauung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- ethnische Herkunft oder Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium
- Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Familienplanung
- Gesundheit, Behinderung und sexuelle Orientierung
- Vorstrafen und Ermittlungsverfahren ohne Bezug zum Mietverhältnis
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Welche Fragen erlaubt sind und in welcher Phase der Bewerbung, liest du ausführlich im Ratgeber Welche Fragen darf der Vermieter stellen?.
So füllst du die Vorlage richtig aus
- Bleib bei der Wahrheit. Falsche Angaben zu zulässigen Fragen können später zur Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags führen.
- Sei vollständig. Lücken führen zu Rückfragen, und bei vielen Bewerbern landen unvollständige Unterlagen schnell hinten im Stapel.
- Denk an alle Mitbewohner. Jede erwachsene Person, die in den Mietvertrag soll, braucht eigene Angaben zu Beruf und Einkommen.
- Halte Nachweise bereit. Die Selbstauskunft ist eine Erklärung. Belege wie Gehaltsnachweise oder eine Bonitätsauskunft verlangt der Vermieter meist erst, wenn er dich in die engere Wahl nimmt. Was du dafür brauchst, zeigt die Checkliste für die Bewerbungsmappe.
- Lass unzulässige Fragen offen. Wenn eine Vorlage zum Beispiel nach Religion oder Familienplanung fragt, musst du das Feld nicht ausfüllen.
PDF-Vorlage oder digital ausfüllen?
Viele suchen nach einer PDF-Vorlage zum Ausdrucken. Das funktioniert, hat aber Nachteile: Für jede Bewerbung füllst du das Formular neu aus, unterschreibst, scannst und verschickst es als Anhang. Bei mehreren Mitbewohnern wird es schnell unübersichtlich, und deine Daten liegen danach in fremden Postfächern.
Mit Mieterselbstauskunft.info füllst du die Selbstauskunft einmal online aus – für dich, deine Mitbewohner, Kinder und Haustiere. Nutzt der Vermieter den Dienst, bewirbst du dich über seinen Bewerbungslink mit wenigen Klicks. Deine Angaben kannst du jederzeit ändern oder löschen. Für Mietinteressenten ist das aktuell kostenlos.