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Mieterselbstauskunft für Vermieter: was ist erlaubt?

Welche Fragen du als Vermieter stellen darfst, wann du Nachweise verlangen kannst und wie lange du die Daten aufbewahren darfst.

Von René Fürstenberg · Stand:

Als Vermieter möchtest du wissen, wem du deine Wohnung anvertraust. Die Mieterselbstauskunft ist dafür das übliche Mittel. Weil du dabei personenbezogene Daten erhebst, gelten die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier erfährst du, welche Fragen erlaubt sind, wann du welche Nachweise verlangen kannst und was du bei Aufbewahrung und Löschung beachten musst.

Der Grundsatz: nur was erforderlich ist

Du darfst die Daten erheben, die du für die Entscheidung über den Mietvertrag brauchst. Rechtsgrundlage ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, also die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Interessenten. Dazu kommt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern haben in einer Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) beschrieben, wie sie das bei Selbstauskünften von Mietinteressenten auslegen. Den Text findest du auf der Website der Datenschutzkonferenz.

Zulässige und unzulässige Fragen

In der Regel zulässig sind Fragen nach Name und Kontaktdaten, der Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, dem Nettoeinkommen, Mietrückständen, Räumungsklagen und Insolvenzverfahren, genehmigungsbedürftigen Haustieren und – bei geförderten Wohnungen – dem Wohnberechtigungsschein.

In der Regel unzulässig sind Fragen nach Religion, politischer Einstellung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Gesundheit, Schwangerschaft und Familienplanung, sexueller Orientierung, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis oder der Mitgliedschaft im Mieterverein.

Beantwortet ein Interessent eine zulässige Frage bewusst falsch, kann das ein Grund zur Anfechtung oder Kündigung sein. Bei unzulässigen Fragen gilt das nicht. Eine ausführlichere Liste aus Sicht der Mietinteressenten steht im Ratgeber Welche Fragen darf der Vermieter stellen?.

Der richtige Zeitpunkt

Nach der Orientierungshilfe der DSK kommt es nicht nur darauf an, was du fragst, sondern auch wann. Sinngemäß:

  1. Für die Besichtigung reichen Name und Kontaktdaten.
  2. Nach der Besichtigung, wenn jemand die Wohnung mieten möchte, kannst du die Angaben für deine Auswahl erfragen, etwa zu Haushalt, Beruf und Einkommen.
  3. Vor Vertragsabschluss mit dem Bewerber deiner Wahl kannst du Nachweise wie Einkommensbelege oder eine Bonitätsauskunft verlangen.
  4. Nach Vertragsabschluss folgen Angaben wie die Bankverbindung.

Gehaltsabrechnungen und SCHUFA-Auskünfte von allen Besichtigungsteilnehmern einzusammeln, ist deshalb nicht zu empfehlen.

Informationspflichten

Wenn du Daten erhebst, musst du die Interessenten informieren (Art. 13 DSGVO): wer verantwortlich ist, wofür du die Daten verwendest, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange du sie speicherst und welche Rechte die Betroffenen haben. Ein kurzes Datenschutzhinweisblatt zur Selbstauskunft erfüllt diesen Zweck.

Aufbewahren und löschen

Unterlagen von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, darfst du nicht unbegrenzt behalten. Sobald der Zweck erfüllt ist, sind sie zu löschen oder zu vernichten. Eine begrenzte Aufbewahrung kann gerechtfertigt sein, um dich gegen mögliche Ansprüche wegen Benachteiligung verteidigen zu können. Die Daten deines neuen Mieters kannst du dagegen für die Dauer des Mietverhältnisses nutzen, soweit sie dafür gebraucht werden.

Gleichbehandlung bei der Auswahl

Neben dem Datenschutz gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft ist bei der Vermietung von Wohnraum stets unzulässig. Für weitere Merkmale wie Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität gelten Ausnahmen, etwa bei einem besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnis oder derzeit für Vermieter mit nicht mehr als 50 Wohnungen. Formuliere deine Auswahlkriterien deshalb sachlich, zum Beispiel über Einkommen und Zahlungsfähigkeit.

So setzt du es mit Mieterselbstauskunft.info um

Mit Mieterselbstauskunft.info legst du für jede Immobilie einen Bewerbungslink an. Interessenten bewerben sich darüber mit ihrer Selbstauskunft, die nur übliche Angaben zu Haushalt, Beruf, Einkommen und bisherigem Mietverhältnis enthält. Vor dem Absenden bestätigen sie, dass du ihre Angaben für die Auswahl verarbeiten darfst. Bewerbungen werden drei Monate nach Eingang automatisch gelöscht, du musst daran nicht selbst denken. Für Vermieter ist der Dienst aktuell kostenlos.

Häufige Fragen

Darf ich eine Kopie des Personalausweises verlangen?
Zur Identitätsprüfung reicht es in der Regel, dir den Ausweis zeigen zu lassen. Eine Kopie darf nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers angefertigt werden. Nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden.
Kann ich mir weitergehende Fragen per Einwilligung erlauben lassen?
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Eine Einwilligung muss freiwillig sein. Bei der Wohnungssuche stehen Interessenten meist unter Druck, weshalb eine Einwilligung unzulässige Fragen in der Regel nicht rechtfertigt.
Wie lange darf ich Unterlagen abgelehnter Bewerber aufbewahren?
Nur so lange, wie es für einen konkreten Zweck erforderlich ist. Viele Vermieter bewahren sie einige Wochen bis wenige Monate auf, um sich gegen mögliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verteidigen zu können, und löschen sie danach. Mieterselbstauskunft.info löscht Bewerbungen automatisch drei Monate nach Eingang.
Was passiert bei Verstößen?
Datenschutzaufsichtsbehörden können Verstöße gegen die DSGVO beanstanden und Bußgelder verhängen. Bewerber können sich dort beschweren und unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Weitere Ratgeber

Selbstauskünfte datensparsam einholen.

Bewerbungslink pro Immobilie, Selbstauskünfte übersichtlich an einem Ort, automatische Löschung nach drei Monaten.